MFP ist Bürogerät oder Computergerät

MFP ist Bürogerät oder ComputergerätBis 2017 waren Multifunktionsgeräte als Hauptwerkzeuge zum Erstellen, Vervielfältigen und Kopieren von Dokumenten eindeutig den Organisationsgeräten, auch Bürogeräten genannt, zugeordnet. Computer und damit verbundene Peripheriegeräte wurden nicht in die Zusammensetzung einbezogen.

Was ist MFP: Bio- oder Computertechnologie

Zur Gruppe Organisationstechnik gehörten:

  • Vervielfältigungs- und Kopiergeräte;
  • Geräte für Zeichen- und Entwurfsarbeiten;
  • Telekommunikationsausrüstung;
  • Maschinen zur Datenanalyse und -verarbeitung (Barcode, Aktenvernichter).

Derzeit werden Geräte in die IKT-Gruppe (Information, Computer, Telekommunikation) eingeordnet. Alle anderen Anlagegüter für Büroarbeiten im Klassifikator werden der Rubrik „Büroausstattung“ zugeordnet. Obwohl der Name „Bürogeräte“ aus dem Klassifikator verschwunden ist, wird die Liste der darin enthaltenen Geräte durch einen separaten Code bestimmt.

MFP

Aufmerksamkeit! In der neuen Klassifizierung des Anlagevermögens OK 013-2014 werden Vervielfältigungsgeräte als Bürogeräte eingestuft, sofern sie nicht an einen Computer angeschlossen sind.

Warum werden MFPs in diese Kategorie eingeordnet?

Nach dem neuen Klassifikator kann ein MFP je nach Anschluss- und Betriebsbedingungen als Computer oder organisatorisch (Büro) kategorisiert werden. Diese Bestimmung ist besonders wichtig, wenn es um die Führung von Buchhaltungsunterlagen und die Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen geht.

Ein an ein Computergerät angeschlossener Drucker oder Multifunktionsdrucker gehört zur Kategorie der Computergeräte. Diese Geräte sind in einer separaten Untergruppe von „Peripheriegeräten mit zwei oder mehr Funktionen“ unter Code 320.26.2, Computer und Peripheriegeräte, enthalten.

MFP

Wichtig! Eine eindeutige Klassifizierung von Objekten und das Verfahren zu ihrer Zuordnung zu der einen oder anderen Gruppe müssen in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens genehmigt werden.

Ein separat funktionierender Multifunktionsdrucker ohne Anschluss an einen PC gehört zur Kategorie der Bürogeräte. Unter der gleichen Voraussetzung sind auch andere Vervielfältigungsgeräte enthalten, außerdem Telefone aller Art (außer Tablets und Smartphones), Mikrofone, Aktenvernichter, Geldzähler und andere ähnliche Geräte. Alle Geräte, die vor 2017 als Bürogeräte definiert wurden, sind im neuen Klassifikator in der Rubrik „Sonstige Maschinen und Geräte“ mit dem Code 330.28.23 „Büromaschinen und Geräte, außer Computer und Peripheriegeräte“ zu finden.

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