Können Glühbirnen im Laden zurückgegeben werden?
Wenn wir für den einen oder anderen Einkauf in ein Geschäft gehen, hoffen wir immer, dass wir für unser Geld ein qualitativ hochwertiges Produkt bekommen, das lange verwendet werden kann. Normalerweise wird jede Ausrüstung vor den Augen des Käufers im Geschäft überprüft. Das ist normale Praxis.
Bei Glühbirnen ist die Situation jedoch etwas anders. Nicht jeder von uns öffnet ein Paket in der Nähe der Theke und bittet darum, die Funktionalität zu überprüfen. Zudem hat nicht jedes Geschäft die Möglichkeit, eine solche Prüfung durchzuführen. Wenn wir nach Hause kommen, stellen wir manchmal fest, dass nicht alle Träume wahr werden müssen. Sehr oft passen gekaufte Glühbirnen nicht in der Größe oder im Lichtton zusammen oder funktionieren überhaupt nicht.
Auf der Käuferseite gilt das Gesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“. Darin heißt es, dass der Käufer die vom Verkäufer gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben kann. Es besteht kein Unterschied, der zur Notwendigkeit einer Rückgabe führt. Die gekauften Glühbirnen harmonieren möglicherweise einfach nicht mit der Inneneinrichtung des Raumes. Das Produkt funktioniert möglicherweise nicht oder weist Anzeichen von Schäden auf. In jedem Fall hat eine Person das Recht, den Kauf zurückzugeben. Hauptsache ist, eine bestimmte Reihenfolge der Handlungen einzuhalten.
Der Inhalt des Artikels
In welchen Situationen kann eine Glühbirne im Geschäft zurückgegeben werden?
Artikel 25 des Bundesgesetzes „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ regelt das Verfahren für die Rückgabe von in einem Geschäft gekauften Produkten. Die Gründe hierfür können folgende sein:
- Die Parameter des gekauften Produkts, beispielsweise die Abmessungen, sind nicht geeignet;
- es liegt ein Herstellungsfehler vor;
- Funktionen sind nicht geeignet.
Gemäß dem in unserem Land verabschiedeten Gesetz fallen Glühbirnen nicht in die Kategorie der Waren, die nach dem Verkauf nicht angenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie nach dem Kauf im Laden zurückgegeben werden.
Um das Recht auf Warenrückgabe zu behalten, müssen Sie auf die Sicherheit der Verpackung sowie des Kassenbons achten. Der Käufer hat nach dem Kauf zwei Wochen Zeit, sich mit dem Geschäft in Verbindung zu setzen. Laut Gesetz ist es möglich, Waren gegen gleichartige Waren umzutauschen. Sollten Sie im Gesamtsortiment nicht das Passende finden, können Sie eine Rückerstattung des gezahlten Betrages verlangen. Dazu müssen Sie jedoch eine Erklärung an die Filialleitung schreiben.
Die Gründe für den Umtausch von Waren oder die Rückgabe von Geldern sind:
- ungeeignetes Produkt – Sie können eine Glühbirne austauschen, wenn ihre Größe oder Leistung nicht geeignet ist oder ihr Lichtstrom nicht dem erforderlichen entspricht;
- Es liegt ein Herstellungsfehler vor. Wenn die Glühbirne zum Zeitpunkt der Installation durchbrennt, deutet dies auf einen offensichtlichen Herstellerfehler oder auf eine unsachgemäße Lagerung hin.
Um eine Rückgabe eines ungeeigneten oder qualitativ minderwertigen Produkts zu gewährleisten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die LED-Lampe muss im gleichen Zustand bleiben wie zum Zeitpunkt des Kaufs und außerdem den angegebenen Eigenschaften entsprechen.
- Das Produkt darf keine Abnutzungserscheinungen, Absplitterungen, Risse oder Kratzer aufweisen.
- Die Produktverpackung muss intakt sein, mit Werkskennzeichnungen versehen sein – alle Etiketten und Ladenaufkleber müssen vorhanden sein.
Ist es möglich, in einem Online-Shop gekaufte Waren zurückzugeben?
Dasselbe Gesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ schützt uns beim Online-Einkauf. Im Wesentlichen konzentrieren wir uns bei einem Online-Kauf auf viele schöne Bilder. Sie garantieren nicht, dass das Produkt der Abbildung entspricht. Wir haben keine Möglichkeit, es zu überprüfen, zu inspizieren usw.
Aus diesem Grund haben wir die Möglichkeit, die Ware zurückzusenden. All dies ist im Artikel 26.1 des Gesetzes „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ festgelegt.
Wenn Sie in einem Online-Shop eine Bestellung aufgegeben und bezahlt haben, die gekauften Glühbirnen aber nicht passen, haben Sie bis zu sieben Tage Zeit, diese an den Verkäufer zurückzusenden. Der Grund für die Rücksendung ist nicht wichtig.
Referenz. Liegt dem Paket mit der Ware kein Vermerk bei, der die Möglichkeit der Rückgabe der gekauften Ware innerhalb einer Woche ab Kaufdatum vorsieht, verlängert sich die Rückgabefrist automatisch auf drei Monate.
Rückgabeverfahren
Wenn eine im Laden gekaufte Glühbirne während der Garantiezeit ausfällt, hindert Sie nichts daran, sie durch eine andere zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten durch den Hersteller oder Verkäufer..
Um eine Lampe im Geschäft umzutauschen oder zurückzugeben, müssen Sie über Folgendes verfügen:
- Reisepass;
- eine Quittung aus der Kasse, und wenn diese verloren geht oder nicht zur Hand ist, ziehen Sie die Unterstützung von Zeugen in Anspruch;
- Antrag auf Rückgabe oder Umtausch.
Sobald das Geschäft die Dokumente von Ihnen akzeptiert hat, müssen Sie das für den Kauf ausgegebene Geld zurückerstatten und das minderwertige Produkt von Ihnen annehmen.Geschieht dies nicht, müssen Sie eine Reklamation an das Geschäft vorbereiten, von der Sie eine Kopie für sich behalten sollten. Wenn sich die Lage nicht weiterentwickelt oder die Rückerstattung des Geldes verweigert wird, müssen Sie einen Antrag an das Gericht des Bezirks stellen, in dem Sie wohnen oder in dem sich das Geschäft befindet.
Wenn die Rückgabe der Glühbirne verweigert wird
Die Schuld dafür, dass Sie eine minderwertige Glühbirne oder Lampe gekauft haben, liegt allein bei den Filialmitarbeitern. In der Regel ziehen es Eigentümer und Verkäufer vor, sich nicht mit dem Gericht befassen zu müssen, und erstatten dem Käufer ohne Frage die Kosten.
Möchte das Geschäft den gesetzlichen Ansprüchen des Käufers jedoch auch nach schriftlicher Klageerhebung nicht nachkommen, muss der Käufer als nächstes vor Gericht gehen. Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, ist es notwendig, eine Klage einzureichen und Fotokopien von Dokumenten anzufertigen, die den Kauf minderwertiger Waren sowie die Weigerung, die Waren umzutauschen oder das Geld zurückzugeben, bestätigen.